AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand August 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der esistfreitag Kreativagentur, Inhaber Amin Baghi, Fahrgasse 26, 60311 Frankfurt am Main, nachfolgend „esistfreitag“.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

1.3. Sie gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen Strategie, Beratung, Konzeption, Markenentwicklung, Branding, Design, Kampagnenentwicklung, Corporate Publishing, Redaktion, Content Creation, Social Media, Fotografie, Film, Motion Design, Webdesign, digitale Kommunikation, Produktion, Media und Projektsteuerung.

1.4. Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

1.5. Individuelle Vereinbarungen zwischen esistfreitag und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.6. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn esistfreitag ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote von esistfreitag gelten für die darin angegebene Dauer. Ist keine Bindungsfrist angegeben, sind sie freibleibend.

2.2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Unterzeichnung, durch Beauftragung per E-Mail oder dadurch zustande, dass esistfreitag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt.

2.3. Kostenschätzungen und vorläufige Kalkulationen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet werden.

2.4. Wird während der Bearbeitung erkennbar, dass eine unverbindliche Kalkulation wesentlich überschritten wird, informiert esistfreitag den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.

3. Leistungen von esistfreitag

3.1. esistfreitag erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.

3.2. Je nach Art der Leistung können einzelne Vertragsbestandteile dienstvertraglichen oder werkvertraglichen Charakter haben. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eindeutig aus der Art der beauftragten Leistung ergibt.

3.3. Innerhalb des vereinbarten Briefings und der strategischen Vorgaben verfügt esistfreitag über die für kreative Leistungen erforderliche gestalterische Freiheit.

3.4. Subjektive gestalterische Vorstellungen des Kunden, die nicht Bestandteil des vereinbarten Briefings waren, begründen keinen Mangel.

3.5. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet esistfreitag keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmten Verkaufszahlen, Reichweiten, Interaktionsraten, Conversion Rates, Suchmaschinenpositionen, Medienresonanz, Wettbewerbsauszeichnungen oder vergleichbare Erfolgskennzahlen.

3.6. Gegenstand der Herausgabe sind die im jeweiligen Auftrag vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse.

3.7. Offene Dateien, Arbeitsdateien, Projektdateien, Layoutdateien, Rohdaten, Rohaufnahmen, nicht verwendete Entwürfe, Quellcode, Repositories oder sonstige Produktionsgrundlagen gehören nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der vereinbarte Vertragszweck deren Herausgabe erfordert.

4. Briefing und Leistungsänderungen

4.1. Grundlage der Leistungserbringung sind das vereinbarte Briefing sowie die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Vorgaben.

4.2. Ändert oder erweitert der Kunde nach Auftragserteilung das Briefing, den Leistungsumfang, die Zielsetzung, die Ausführung oder bereits abgestimmte Bestandteile eines Projekts, gilt der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand als zusätzliche Leistung.

4.3. Zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Angebot oder, soweit dort nicht geregelt, nach den bei Ausführung geltenden Stunden- oder Tagessätzen von esistfreitag berechnet.

4.4. Das gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturschleifen, Varianten, Formate, Adaptionen, Abstimmungen oder Produktionsschritte, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.

4.5. Leistungsänderungen können Auswirkungen auf Kosten, Termine und Projektplanung haben. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, soweit durch die Änderungen zusätzlicher Aufwand entsteht.

5. Mitwirkung des Kunden und Freigaben

5.1. Der Kunde stellt esistfreitag rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Zugänge, Daten, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

5.2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

5.3. Dies betrifft insbesondere Produktangaben, Preise, technische Angaben, Leistungsversprechen, Unternehmensdaten, Pflichtinformationen, Namen, Marken, Logos und sonstige Inhalte aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.

5.4. Der Kunde prüft ihm zur Freigabe vorgelegte Arbeitsergebnisse sorgfältig.

5.5. Freigaben können insbesondere per E-Mail oder über gemeinsam verwendete Projekt-, Kommunikations- oder Freigabetools erfolgen.

5.6. Nach einer Freigabe vom Kunden gewünschte Änderungen gelten als zusätzliche Leistungen, soweit sie nicht der Beseitigung eines von esistfreitag zu vertretenden Mangels dienen.

5.7. Eine Freigabe entbindet esistfreitag nicht von der Verantwortung für die eigenen vertraglichen Pflichten.

5.8. Verzögerungen bei erforderlichen Mitwirkungen, Entscheidungen oder Freigaben des Kunden verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen angemessen.

5.9. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

5.10. Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden erheblich, ist esistfreitag berechtigt, das Projekt entsprechend der verfügbaren Kapazitäten neu einzuplanen.

6. Termine und Leistungshindernisse

6.1. Termine, Timings und Meilensteine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2. Voraussetzung für die Einhaltung verbindlicher Termine ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

6.3. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die esistfreitag nicht zu vertreten hat, verlängern betroffene Leistungsfristen angemessen.

6.4. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Störungen von Kommunikations- oder IT-Infrastrukturen sowie entsprechenden Ausfällen bei für die Leistungserbringung erforderlichen Dritten, soweit diese Ereignisse für esistfreitag nicht vorhersehbar und mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar waren.

6.5. esistfreitag informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.

7. Fremdleistungen und Produktionspartner

7.1. esistfreitag ist berechtigt, für die Erfüllung eigener vertraglicher Leistungen geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Produktionspartner und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

7.2. Soweit Fremdleistungen nicht bereits Bestandteil der eigenen Leistungen von esistfreitag sind, können sie nach Abstimmung mit dem Kunden für das jeweilige Projekt beauftragt werden.

7.3. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus den Bereichen Fotografie, Film, Ton, Sprecher, Models, Illustration, Programmierung, Druck, Produktion, Locations, Technik, Musik, Stockmaterial, Lizenzen, Hosting, Software und Media.

7.4. Erfolgt die Beauftragung eines Dritten ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Kunden, kommt der betreffende Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

7.5. Für solche Leistungen gelten ergänzend die Vertrags- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

7.6. esistfreitag haftet in diesen Fällen für eine von esistfreitag zu vertretende fehlerhafte Auswahl oder Beauftragung, nicht jedoch für Pflichtverletzungen eines unmittelbar vom Kunden oder in dessen Namen beauftragten Dritten.

8. Vergütung, Kosten und Agenturhandling

8.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

8.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden zusätzlich vergütet.

8.4. Fremdkosten, Lizenzkosten, Produktionskosten, Mediaausgaben, Versandkosten, Reisekosten, Übernachtungen, Locations, Technik, Materialkosten und vergleichbare projektbezogene Kosten sind nur im vereinbarten Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

8.5. esistfreitag kann für größere Fremd-, Produktions-, Media- oder Lizenzkosten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, bevor entsprechende Aufträge ausgelöst werden.

8.6. Agenturhandling

Auf sämtliche im Rahmen eines Projekts abgerechneten Leistungen und projektbezogenen Kosten berechnet esistfreitag ein Agenturhandling in Höhe von 5 %.

Bemessungsgrundlage ist die Netto-Zwischensumme sämtlicher Rechnungspositionen einschließlich Eigenleistungen von esistfreitag, Fremdleistungen und sonstiger projektbezogener Kosten.

Das Agenturhandling selbst sowie die gesetzliche Umsatzsteuer gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.

Das Agenturhandling wird auf der Rechnung als eigene Position ausgewiesen.

8.7. Das Agenturhandling ist Bestandteil der vereinbarten Vergütung und fällt bei allen Projekten an, soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

8.8. Bereits angefallene oder nicht mehr stornierbare Fremd-, Produktions-, Media- oder Lizenzkosten sind vom Kunden unabhängig davon zu tragen, ob das Projekt anschließend geändert, verschoben oder vorzeitig beendet wird.

9. Präsentationen, Konzepte und Pitches

9.1. Präsentationen, Konzepte und Pitches erfolgen grundsätzlich gegen Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2. Kommt nach einer Präsentation oder einem Pitch keine Beauftragung zustande, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte an den präsentierten Arbeitsergebnissen.

9.3. Präsentierte Entwürfe, Konzepte, Texte, Designs, Strategien und sonstige konkrete Arbeitsergebnisse dürfen ohne entsprechende Rechteeinräumung weder vollständig noch teilweise genutzt, umgesetzt, bearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.

9.4. Gesetzliche Ansprüche von esistfreitag wegen einer unberechtigten Nutzung bleiben unberührt.

10. Rechnungen und Zahlung

10.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

10.2. esistfreitag ist berechtigt, Leistungen projektbezogen, nach Projektphasen, nach Meilensteinen oder monatlich entsprechend dem erreichten Leistungsstand abzurechnen.

10.3. Bei länger laufenden Projekten oder laufenden Betreuungsleistungen kann esistfreitag angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen stellen.

10.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.

10.5. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann esistfreitag nach vorheriger Ankündigung die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen.

10.6. Hierdurch entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten von esistfreitag.

11. Abnahme und Mängel

11.1. Soweit esistfreitag einen werkvertraglichen Erfolg schuldet, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

11.2. Nach Fertigstellung kann esistfreitag dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

11.3. Die Abnahme gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

11.4. Eine ausdrückliche finale Freigabe eines fertiggestellten Arbeitsergebnisses kann zugleich als Abnahme dieses Arbeitsergebnisses gelten.

11.5. Der Kunde soll erkennbare Mängel nach Übergabe unverzüglich mitteilen, damit esistfreitag Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung erhält.

11.6. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. esistfreitag ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich vorgesehen.

11.7. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an den Arbeitsergebnissen vor, haftet esistfreitag nicht für daraus entstehende Mängel oder Funktionsstörungen.

11.8. Produktionsbedingte oder technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farben, Druck, Materialdarstellung oder Bildschirmwiedergabe, gelten nicht als Mangel, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

12. Kündigung und vorzeitige Projektbeendigung

12.1. Für Laufzeit und ordentliche Kündigung laufender Vertragsverhältnisse gelten vorrangig die im jeweiligen Angebot vereinbarten Regelungen. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.2. Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 648 BGB unberührt.

12.3. Im Falle einer solchen Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch von esistfreitag nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.4. Bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Fremd-, Lizenz-, Produktions- und Mediakosten sowie sonstige bis zur Beendigung entstandene projektbezogene Kosten werden abgerechnet.

12.5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.6. Ein wichtiger Grund für esistfreitag kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten verletzt und esistfreitag dadurch eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

12.7. Nach Beendigung eines Vertrags richten sich die Nutzungsrechte nach dem tatsächlich vereinbarten und vergüteten Leistungsumfang.

13. Urheberrechte und Nutzungsrechte

13.1. Urheberrechte und sonstige nicht übertragbare Rechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern.

13.2. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von esistfreitag erstellten Arbeitsergebnissen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags.

13.3. Umfang, Nutzungsarten, Gebiet, Dauer und Exklusivität der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder einer anderen individuellen Vereinbarung.

13.4. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde Nutzungsrechte in dem Umfang, der zur Erreichung des bei Vertragsschluss für beide Parteien erkennbaren Vertragszwecks erforderlich ist.

13.5. Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13.6. Die vereinbarten Nutzungsrechte werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung erst nach vollständiger Zahlung der für das betreffende Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung eingeräumt.

13.7. Die Übergabe finaler Dateien führt nicht automatisch zur Einräumung weitergehender Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Übertragungsrechte.

13.8. Offene Dateien, Arbeitsdateien, Projektdateien, Rohmaterial, Rohaufnahmen, nicht ausgewählte Motive, Entwürfe, Quellcode und sonstige Produktionsgrundlagen werden nur herausgegeben oder zur Bearbeitung überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich dies aus dem vereinbarten Vertragszweck ergibt.

13.9. Bearbeitungsrechte, Unterlizenzierungen, Weiterübertragungen an Dritte sowie Nutzungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind nur zulässig, soweit diese Rechte ausdrücklich eingeräumt wurden oder sich aus dem Vertragszweck ergeben.

13.10. Eine spätere Erweiterung bestehender Nutzungsrechte kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

14. Rechte Dritter und Lizenzmaterial

14.1. Werden für ein Projekt Inhalte oder Leistungen Dritter verwendet, insbesondere Fotos, Videos, Musik, Schriften, Illustrationen, Stockmaterial, Software, Plugins, Templates, Models oder Sprecher, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.

14.2. Solche Nutzungsrechte können insbesondere zeitlich, räumlich, medial oder hinsichtlich bestimmter Nutzungsarten beschränkt sein.

14.3. esistfreitag informiert den Kunden über wesentliche bekannte Einschränkungen, soweit diese für die vorgesehene Nutzung relevant sind.

14.4. Benötigt der Kunde später weitergehende Nutzungsrechte, trägt er die damit verbundenen Lizenz- und Beschaffungskosten.

14.5. Soweit eine Lizenz unmittelbar auf den Kunden ausgestellt werden muss, sorgt der Kunde nach Abstimmung mit esistfreitag für deren Erwerb.

15. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte

15.1. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Daten und sonstigen Materialien für das jeweilige Projekt zu verwenden und esistfreitag die für die Vertragserfüllung erforderliche Nutzung zu ermöglichen.

15.2. Das Gleiche gilt für verbindliche Vorgaben und Weisungen des Kunden, deren Umsetzung Rechte Dritter berühren kann.

15.3. Wird esistfreitag aufgrund eines vom Kunden bereitgestellten Materials oder einer verbindlichen Vorgabe des Kunden von einem Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Kunde esistfreitag von daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

15.4. esistfreitag informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.

16. Rechtliche Prüfung

16.1. esistfreitag erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

16.2. Eine rechtliche Prüfung von Marken, Namen, Claims, Kampagnen, Gewinnspielen, Werbeaussagen, Pflichtangaben, Datenschutzfragen, Wettbewerbsrecht oder sonstigen rechtlichen Fragestellungen gehört nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

16.3. esistfreitag weist den Kunden im Rahmen der üblichen fachlichen Sorgfalt auf erkennbare erhebliche rechtliche Risiken hin.

16.4. Für branchenspezifische, produktbezogene oder gesetzlich vorgeschriebene Angaben sowie die sachliche Richtigkeit von Aussagen über Produkte und Dienstleistungen des Kunden ist der Kunde verantwortlich, soweit diese Informationen aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

16.5. Gleiches gilt für die Prüfung, ob ein Name, eine Marke, ein Claim oder ein anderes Kennzeichen rechtlich verfügbar, eintragungsfähig oder frei von Rechten Dritter ist, sofern eine entsprechende Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

16.6. Soweit eine rechtliche Prüfung erforderlich oder sinnvoll ist, kann esistfreitag empfehlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsberater einzubeziehen.

17. Websites, Software und digitale Plattformen

17.1. Der konkrete Funktionsumfang digitaler Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.

17.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Erstellung einer Website, Anwendung oder sonstigen digitalen Lösung keine dauerhafte Wartung, technische Betreuung, Aktualisierung oder Weiterentwicklung nach Projektabschluss.

17.3. Änderungen an Betriebssystemen, Browsern, Endgeräten, Schnittstellen, Content-Management-Systemen, Plugins, APIs oder sonstigen Drittanbietersystemen nach Fertigstellung liegen außerhalb des Einflussbereichs von esistfreitag.

17.4. Anpassungen, die aufgrund solcher späteren technischen Änderungen erforderlich werden, gelten als zusätzliche Leistungen, sofern keine laufende Wartung vereinbart wurde.

17.5. Für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise externer Plattformen, sozialer Netzwerke, Suchmaschinen, Hostinganbieter, Softwaredienste oder sonstiger Systeme Dritter übernimmt esistfreitag keine Gewähr.

17.6. Soweit Leistungen oder Funktionen von Bedingungen eines Drittanbieters abhängen, gelten ergänzend dessen jeweils anwendbare Nutzungs- und Vertragsbedingungen.

18. Einsatz digitaler und KI-gestützter Werkzeuge

18.1. esistfreitag kann im Rahmen der Leistungserbringung branchenübliche Software, Cloud-Dienste, Automatisierungssysteme und KI-gestützte Werkzeuge als Arbeitsmittel einsetzen, soweit dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

18.2. Der Einsatz solcher Werkzeuge ändert nichts an der Verantwortung von esistfreitag für die von esistfreitag geschuldete vertragliche Leistung.

18.3. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden werden nicht entgegen bestehenden Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten an externe Systeme übermittelt.

18.4. Soweit für einzelne Arbeitsergebnisse besondere Nutzungsbedingungen eines eingesetzten Drittanbieters relevant sind, informiert esistfreitag den Kunden über wesentliche bekannte Einschränkungen.

19. Media und Plattformleistungen

19.1. Media-, Werbe- und Plattformbudgets sind nur Bestandteil des Honorars von esistfreitag, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19.2. Kosten für Werbeschaltungen, Plattformen und sonstige Mediaeinkäufe werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung zusätzlich berechnet.

19.3. Für Änderungen von Preisen, Algorithmen, Reichweiten, technischen Bedingungen oder Nutzungsbedingungen externer Plattformen übernimmt esistfreitag keine Verantwortung.

19.4. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde, übernimmt esistfreitag keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Conversion Rates, Leads, Umsätze oder sonstige Kampagnenergebnisse.

20. Referenznutzung und Eigenwerbung

20.1. Nach der erstmaligen öffentlichen Veröffentlichung eines Projekts ist esistfreitag berechtigt, die für den Kunden erstellten und veröffentlichten Arbeitsergebnisse im branchenüblichen Umfang zur Eigenwerbung zu verwenden.

20.2. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website und den Social-Media-Kanälen von esistfreitag, in Präsentationen, Credentials, Case Studies, Presseunterlagen sowie bei Wettbewerbs- und Award-Einreichungen.

20.3. esistfreitag darf den Namen und das Logo des Kunden in diesem Zusammenhang als Referenz verwenden.

20.4. Vertrauliche, nicht veröffentlichte oder vom Kunden ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Inhalte werden nicht ohne Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

20.5. Der Kunde kann einer zukünftigen Referenznutzung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.

21. Aufbewahrung und Projektdateien

21.1. esistfreitag ist nicht verpflichtet, Projekt-, Arbeits-, Roh- oder Produktionsdateien dauerhaft aufzubewahren, sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

21.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ihm übergebene finale Daten und Dateien nach Erhalt selbst zu sichern.

21.3. Eine spätere Wiederherstellung, Aufbereitung oder erneute Bereitstellung archivierter Daten gehört nicht zum ursprünglichen Leistungsumfang und kann gesondert vergütet werden.

22. Vertraulichkeit

22.1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags.

22.2. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche Geschäfts-, Projekt-, Strategie-, Kunden-, Finanz-, Produktions- und Unternehmensinformationen sowie entsprechend gekennzeichnete Unterlagen.

22.3. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder von ihm unabhängig entwickelt wurden.

22.4. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

22.5. Soweit rechtlich zulässig, informiert die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab.

22.6. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt während der Zusammenarbeit und für drei Jahre nach deren Ende.

22.7. Gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten bleiben darüber hinaus unberührt.

22.8. Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen gehen diesen Regelungen vor.

23. Datenschutz

23.1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

23.2. Der Kunde stellt sicher, dass personenbezogene Daten, die er esistfreitag für die Durchführung eines Auftrags zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben wurden und im für den Auftrag erforderlichen Umfang verarbeitet werden dürfen.

23.3. Verarbeitet esistfreitag personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

23.4. Soweit beide Parteien personenbezogene Daten jeweils in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, bleibt jede Partei für die Einhaltung der sie betreffenden datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

23.5. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch esistfreitag ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

24. Haftung

24.1. esistfreitag haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

24.2. Unbeschränkt bleibt außerdem die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Beschränkung der Haftung gesetzlich ausgeschlossen ist.

24.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet esistfreitag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

24.4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

24.5. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

24.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von esistfreitag.

24.7. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit esistfreitag eine Garantie übernommen, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

25. Schlussbestimmungen

25.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommt.

25.2. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, soweit sich aus der Art der vereinbarten Leistung oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.

25.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung aus einem anderen gesetzlichen Grund zulässig ist.

25.4. esistfreitag bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

25.5. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Dokumentation in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

25.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.